Seit 1999 ist die Abtreibungspille Mifegyne® in Österreich zugelassen. Das Medikament wirkt sehr zuverlässig, insbesondere in der Frühschwangerschaft. Mifegyne® ist einerseits zugelassen für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch bis zur neunten Schwangerschaftswoche bzw. dem 63. Tag gerechnet ab der letzten Regelblutung. Zudem wird auch ein Spätabbruch aus medizinischen Gründen medikamentös durchgeführt. Dabei ist die Verwendung der Abtreibungspille inzwischen sogar die Standardmethode.
Der medikamentöse Abbruch in der Frühschwangerschaft ist in 95 bis 98 Prozent der Fälle erfolgreich; in rund zwei Prozent der Fälle muss im Anschluss ein chirurgischer Eingriff durchgeführt werden, um verbliebenes Restgewebe zu entfernen. Die Wirksamkeit nimmt mit zunehmender Schwangerschaftsdauer ab.
Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch darf in Österreich nur in Spitälern, Ambulatorien oder bei niedergelassenen Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchgeführt werden.
Hinweis
Mifegyne ist rezept- und apothekenpflichtig und darf nur an Spitäler und niedergelassene Fachärztinnen/Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe abgegeben werden. Die Einnahme des Medikamentes darf nur in Gegenwart der Ärztin/des Arztes bzw. nach schriftlicher ärztlicher Anordnung erfolgen.
Wie wirkt die Abtreibungspille?
Die Abtreibungspille enthält Mifepriston, ein künstliches Hormon, das dem natürlichen Hormon Progesteron sehr ähnlich ist. Progesteron ist entscheidend an der Erhaltung der Schwangerschaft beteiligt; Mifepriston wirkt wie ein „Anti-Progesteron“ und blockiert dessen Wirkung. Zusätzlich wird ein weiteres Medikament mit dem Wirkstoff Misoprostol (ein Prostaglandin) eingenommen; diese Kombination leitet einen Prozess ein, der einer spontanen frühen Fehlgeburt ähnelt: Der Muttermund öffnet sich, die Gebärmutter zieht sich zusammen, und mit einer Blutung geht die Frucht ab.
Wie läuft ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ab?
Im Unterschied zu einem chirurgischen Abbruch dauert die medikamentöse Abtreibung mehrere Tage. Am ersten Tag wird unter ärztlicher Aufsicht die Mifegyne-Tablette eingenommen; etwa 24 Stunden später kann eine leichte Blutung einsetzen. Zwei Tage nach der Einnahme wird ein weiteres Medikament, ein sogenanntes Prostaglandin, eingenommen. Dieses Hormon unterstützt die Ausstoßung der Frucht weiter: Es kommt zu einer stärkeren Blutung, meist verbunden mit krampfartigen Unterbauchschmerzen. Gegebenenfalls können Schmerzmedikamente verordnet werden. Bei medikamentösen Abbrüchen in der späteren Schwangerschaft kann es unter Umständen notwendig sein, die Gabe des Prostaglandines (mehrfach) zu wiederholen.
Die Dauer der Blutung kann verschieden sein: von ein bis zwei Tagen bis hin zu Schmierblutungen von zwei bis drei Wochen. Bei der medizinischen Nachuntersuchung (ein bis zwei Wochen später) klärt die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt mittels Ultraschall- und Blutuntersuchung ab, ob die Schwangerschaft tatsächlich beendet wurde.
Wann darf die Abtreibungspille nicht eingenommen werden?
Die Abtreibungspille darf nicht eingenommen werden unter anderem bei:
- chronischem Nebennierenversagen,
- Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff,
- schwerem, nicht therapeutisch kontrolliertem Asthma bronchiale,
- angeborener Porphyrie (Stoffwechselerkrankung).
Abtreibungspille und Pille danach
Die Abtreibungspille ist nicht zu verwechseln mit der „Pille danach“. Die Pille danach verhindert einen Eisprung und damit die Befruchtung, d.h. sie verhindert, dass eine Schwangerschaft überhaupt entsteht. Eine bereits bestehende Schwangerschaft beendet sie nicht. Die Pille danach muss möglichst rasch (möglichst innerhalb von zwölf Stunden), spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden (drei Tage; Levonorgestrel) bzw. bis max. 120 Stunden (fünf Tage; Ulipristalacetat) nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden.
Hinweis
Die Pille danach ist in Österreich rezeptfrei in Apotheken erhältlich.
Medikamentöser Abbruch in der Spätschwangerschaft
Im Allgemeinen werden Spätabbrüche nur noch dann durchgeführt, wenn eine schwere Entwicklungsstörung oder eine Erkrankung des Feten nachgewiesen wird, die nicht mit dem Leben vereinbar ist bzw. eine nicht anders abwendbare ernste Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren vorliegt. Ein Schwangerschaftsabbruch nach dem dritten Schwangerschaftsmonat kann nicht mehr durch Absaugung durchgeführt werden; in diesen Fällen ist der medikamentöse Abbruch die Standardmethode.
Wenn der Schwangerschaftsabbruch zu einem Zeitpunkt stattfindet, zu dem das Kind theoretisch auch außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre (etwa ab der 22+0 bzw. 23+0 Schwangerschaftswoche), wird ein sogenannter Fetozid durchgeführt: Dabei wird dem Kind in der Gebärmutter eine herzlähmende Injektion verabreicht, um sicherzugehen, dass es zum Zeitpunkt der Geburt tot ist. Erst danach wird die Geburt medikamentös eingeleitet. In der Regel wird in jedem Einzelfall individuell über das genaue Vorgehen entschieden.